EU-Verordnungen zu nachhaltigen Geldanlagen

,,Generell kann man sagen, dass eine Integration von EU-Taxonomie-Kriterien in das Geschäftsmodell einen wichtigen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz darstellt” Dina Lorentz, Vorstandsmitglied der Bundesinitiative Impact Investing e.V.

Aktuell tut sich viel bezüglich der Rahmenbedingungen für nachhaltige Investitionen. Auch wenn sich diese noch im allgemeineren Bereich ESG/Sustainable Finance bewegen, so sind sie doch ein wichtiger Schritt hin zu spezifischen Regularien für Impact Investing. Wir wollen Euch im Folgenden einen Überblick über die aktuellen EU-Verordnungen geben. Unser Vorstandsmitglied Dina Lorentz hat uns zudem ihre Einschätzung zu den Verordnungen gegeben. Da diese sich aktuell weiterentwickeln, bietet ihre Einschätzung eine interessante Momentaufnahme zum Status der Verordnungen. 

  1. Dina, findest Du die EU-Taxonomie-Verordnungen realistisch für Asset Manager*innen umzusetzen? Sind sie ausreichend praxisnah gestaltet?

Dina Lorentz: Generell kann man sagen, dass eine Integration von EU-Taxonomie-Kriterien in ein betreffendes Geschäftsmodell einen wichtigen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz darstellt. Ganzheitlich betrachtet und z.B. in das Risikomanagement integriert, werden Voraussetzungen geschaffen, um Risiken im Anlagegeschäft zu reduzieren und damit die Profitabilität mittel- und langfristig zu erhöhen. Auch wenn das Konstrukt der EU Taxonomie noch keine abschließende Lösung darstellt, so sie ist sie grundsätzlich relativ praxisnah ausgestaltet. Die Technical Screening Criteria/ Thresholds sind flexibel gestaltet und können im Laufe der Zeit an neue Ziele angepasst werden.

2. Ist die Offenlegungsverordnung ein ausreichender Schritt hin zur Vermeidung von ,,Greenwashing”?

Dina Lorentz: Grundsätzlich ist die Offenlegungsverordnung ein wichtiger Schritt in Richtung Prävention von Greenwashing. Diese hat das Potenzial, ein hilfreicher Standard in Europa zu werden, allerdings fehlen auch hier noch ein paar grundlegende Aspekte, wie z.B. praxisrelevante – sprich: umsetzungsrelevante – Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Anwendung spezifischer Kriterien, um als „compliant“ zu gelten.

Im Folgenden erklären wir Euch die Inhalte der Verordnungen noch etwas detaillierter.

Zunächst einmal ist es wichtig anzumerken, dass es sich um Verordnungen und nicht um Richtlinien handelt. Dadurch erhalten diese EU-weit einheitlich Gültigkeit und können nicht noch von den Mitgliedsstaaten national umgewandelt werden. 

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Diese Verordnung wird auch Offenlegungsverordnung genannt. Sie ist am 10. März 2021 in Kraft getreten. Die SFDR umfasst nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsanforderungen für den Finanzmarkt und deren Akteur*innen. Ihr Ziel ist es zu mehr Transparenz und Nachhaltigkeit auf eine standardisierte Weise beizutragen. Dadurch kann Greenwashing vorgebeugt und Vergleichbarkeit ermöglicht werden.

Die Kernthemen sind die Veröffentlichungen von:

  • Unternehmensstrategien
  • Investitionsprozessen
  • Vergütungspolitik
  • Vorvertragliche Informationen
  • regelmäßige Berichte
  • Aktualität der Informationen
  • Kohärenz zu Marketingunterlagen

Die SFDR fokussiert auf verschiedene Produktkategorien, die in Artikel 8 und 9 reguliert werden. Während Artikel 8 Produkte umfasst, welche unter anderem ökologische und soziale Kriterien erfüllen, regelt Artikel 9 Produkte, welche nachhaltige Investitionen als ihre Hauptzielsetzung erfüllen. Damit fallen Impact-Investing-Produkte unter letztere Kategorie.

Mit der SFDR wurde zudem eine Kategorie für Investmentfonds geschaffen. Auch wurden die Principal Adverse Indicators (PAI) eingeführt, welche grundlegende Vorschriften für Impact-Messung darstellen. Allerdings ist deren Berechnung noch unklar. 

Es wird hier bereits deutlich, dass noch einiges zu tun ist, bis standardisierte Rahmenbedingungen EU-weit geschaffen sind. Die SFDR ist jedoch ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

EU Taxonomie

Mit der EU-Taxonomie-Verordnung kommt ein weiteres Klassifikationssystem zur Offenlegungsverordnung hinzu. Die Taxonomie ist Teil einer übergeordneten Strategie der EU mit dem Ziel nachhaltige Investitionen zu fördern. Sie trat am 12. Juli 2020 in Kraft. Die Taxonomie regelt die Beurteilung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Sie schafft somit ein EU-weites einheitliches Klassifizierungssystem. 

Die EU-Taxonomie etabliert sechs Umweltziele:

  • Verhinderung von Klimawandel
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzen und Schutz von Wasserressourcen
  • Der Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Prävention und Kontrolle von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederaufbau der Biodiversität und Ökosysteme

Die EU-Taxonomie wird aktuell noch weiterentwickelt, dementsprechend wird sich noch einiges ändern und verdeutlichen. Sie ist damit ein wichtiger Schritt hin zu der Regulation von nachhaltigen Investitionen. 

Sustainable Finance Strategie der Bundesregierung

Hierzu hatten wir bereits berichtet (LINK zu Website Artikel). Die Strategie stellt einen wichtigen Schritt hin zu spezifischen Rahmenbedingungen für soziale Investitionen in Deutschland dar.

Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung hat kürzlich 31 Empfehlungen veröffentlicht, um den Finanzplatz nachhaltiger zu gestalten. Sie sollen Deutschland zu einem der führenden Sustainable-Finance-Standorte machen. Der Beirat empfiehlt, dass Unternehmen über ihre Zukunfts- und Nachhaltigkeitsrisiken berichten. Die Bundesregierung wiederum muss geeignete Strukturen und Rahmenbedingungen schaffen und weiterentwickeln, damit Finanzmarktakteur*innen Nachhaltigkeitsaspekte bei ihren Entscheidungen (einfacher) berücksichtigen.

Die EU-Verordnungen setzen ein wichtiges Signal für die EU-Mitgliedstaaten sich im Bereich nachhaltige Investitionen zu engagieren. Es bleiben jedoch noch einige Punkte ungeklärt. Auch stellt sich die Frage, inwieweit Anleger*innen die Impact-Angebote, geregelt in Artikel 8 und 9, schnell verstehen werden. Hier bedarf es mit Sicherheit noch mehr und besserer Aufklärung für den Impact-Investing-Markt. 

Links zum Weiterlesen 

https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/02/210224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088&rid=1

https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance/eu-taxonomy-sustainable-activities_de

https://www.commerzreal.com/comview/bruesseler-action-plan-wird-verordnungs-realitaet/

https://www.pwc.ch/en/publications/2020/sustainable-finance-disclosure-regulation.pdf

https://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/lu/Documents/sustainable-dev/lu-sustainable-finance-disclosure-regulation.pdf

https://mcusercontent.com/89a96e6c14c20f9e675ca5ec0/files/ed263f2c-ed52-51a5-5d3a-43219ca1146c/ENI_Ausgabe_04.pdf

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5639-2020-REV-2/de/pdf

https://www.institutional-money.com/fileadmin/emagazin/2021_2_IM_Sonderheft/22/index.html#zoom=z